ASSISTENZHUNDE

Ein Assistenzhund unterstützt beeinträchtigte Menschen im Alltag.

Dabei unterscheiden sich Assistenzhunde anhand der Hilfeleistungen, die sie für ihren Menschen erbringen.

  1. Blindenführhund
  2. Mobilitäts-Assistenzhund (für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung)
  3. Signal-Assistenzhund (für Menschen mit akustischer Wahrnehmungsbeeinträchtigung)
  4. Warn- und Anzeige-Assistenzhund (für Menschen mit stoffwechselbedingten Beeinträchtigungen, anaphylaktischer Allergie oder für Menschen mit neurologisch-bedingten Anfallserkrankungen)
  5. PSB-Assistenzhund (für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen)


Wir bilden in Zusammenarbeit mit dem Mein Assistenzhund e.V. erfolgreich Hunde zur Unterstützung bei posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS-Assistenzhund) und bei Diabetes Typ 1 (Diabetikerwarnhund) aus. Viele Unterstützungstätigkeiten dieser beiden Assistenzhunde können wir auch auf die Mobilitäts-Assistenzhunde oder andere Warn- und Anzeige-Assistenzhunde übertragen und auch hier unterstützen und ausbilden.


Aktuelle und anstehende Änderungen der Gesetzgebung vom 19. August 2022:

Der Deutsche Bundestag hat am 22. April 2021 mit dem Teilhabestärkungsgesetz auch gesetzliche Regelungen zu Assistenzhunden in Deutschland beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 28. Mai 2021 zugestimmt. Das Gesetz trat am 1. Juli 2021 in Kraft.

Die Regelung betreffen im Wesentlichen:

  1. den Zutritt für Menschen mit Behinderungen in Begleitung mit ihren Assistenzhunden zu typischerweise für die Allgemeinheit zugänglichen Anlagen und Einrichtungen
  2. die Begrifflichkeit des Assistenzhundes
  3. die Ausbildung von Assistenzhunden
  4. die Prüfung von Assistenzhunden
  5. die Zulassung einer Ausbildungsstätte für Assistenzhunde
  6. die Akkreditierung als Prüfer oder Prüferin und
  7. die Durchführung einer Studie zur Untersuchung der Auswirkungen der neuen Regelungen

Am 19. August 2022 wurde der erste Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Assistenzhundeverordnung (AHundV) veröffentlicht. Wenn diese Verordnung in Kraft treten wird, können die erforderlichen Schritte eingeleitet werden, um zertifizierte Ausbildungsstätte für Assistenzhunde zu werden.


THERAPIEHUNDE

Therapeutische Begleithunde (Besuchshunde) sind bestens sozialisierte Familienhunde, die über eine hohe Toleranzschwelle und natürlich keinerlei Aggressionen verfügen. Sie „arbeiten“ vornehmlich nicht im therapeutischen Sinne, sondern auf sozialer Ebene. In Senioreneinrichtungen fördern Besuchshunde die Mobilität der besuchten Menschen, durch Spiele, Füttern sowie Streicheln und bieten darüber hinaus noch für längere Zeit Gesprächsstoff.

Diese Hunde müssen keine vorher antrainierten Aufgaben erfüllen. Sie sollen jedoch sicher im Umgang mit Menschen und ungewöhnlichen Situationen (Rollstuhl, Rollator, Gehhilfen, plötzlich auftretende Geräusche usw.) sein.

Therapiehunde sind Hunde, die vor allem in der tiergestützten Therapie eingesetzt werden. Der Hund „arbeitet“ als Co-Therapeut beim Einsatz von heilpädagogischen Maßnahmen mit Handicaps wie z.B. Psycho-, Physio-, Ergo- oder Sprachtherapie. Hunde sind unvoreingenommen, ungeachtet der äußerlichen Erscheinungsformen der Menschen, und regen zu Aktivitäten an.

Therapiehunde sollten über speziell antrainierte Fähigkeiten verfügen, z.B. Aufheben und Tragen, Apportieren und Fangen von unterschiedlichen Gegenständen. Diese Hunde müssen jederzeit Berührungen in fast jeder Form zulassen. Durch dieses Zulassen der Nähe wirken Therapiehunde als „Spannungslöser“ und „Brückenbauer“.

Die Ausbildung besteht aus einem dreistufigen Prozess der sich ausgehenden vom Eignungstest hin zum therapeutischen Begleithund erstreckt und mit einer weitergehenden Ausbildung zum Therapiehund abgeschlossen werden kann.